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Photovoltaik: Immer weniger Leistung für Ausschreibungen

Auch die jüngste Ausschreibung von Marktprämien für Solarstrom aus Freiflächenanlagen war wieder unterzeichnet. Es ist schon die dritte Auktion in Folge, bei der das Ausschreibungsvolumen nicht ausgeschöpft wurde. Woran dies liegt, lässt sich kaum abschließend klären. Doch es wird deutlich, dass die Zahl der Projekte, für die ein Gebot abgegeben wurde, nur leicht gestiegen ist. Im Gegensatz dazu ist die angebotene Leistung gesunken.

117 Gebote eingereicht

Konkret wurden 117 Gebote mit einer Gesamtleistung von 677 Megawatt eingereicht – bei einem tatsächlichen Ausschreibungsvolumen von gut 890 Megawatt. Ursprünglich lag die ausgeschriebene Menge bei 1,2 Gigawatt. Diese wurde aber vor allem aufgrund der neu gebauten Freiflächenanlagen abgesenkt, die außerhalb von Ausschreibungen mit einer gesetzlich festgelegten Förderung gebaut wurden. Dazu kamen noch beihilferechtliche Restriktionen aus Brüssel, die zu einer Absenkung des Ausschreibungsvolumens geführt haben.

Bayern hat die Nase vorn

Von den eingegangenen Geboten bekamen 104 mit einer Gesamtleistung von 609 Megawatt einen Zuschlag. Die restlichen 13 Gebote wurde aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen. Mehr als die Hälfte der Zuschläge ging nach Bayern. Dort bekommen 60 Anlagen mit einer Leistung von 307 Megawatt eine Marktprämie. Weitere 13 Marktprämien gehen an Projekte in Baden-Württemberg mit einer Gesamtleistung von 67 Megawatt. Auf dem dritten Platz im Regionalranking liegt Brandenburg mit sieben Zuschlägen für Anlagen mit einer Leistung von 66 Megawatt.

Ackerflächen sind beliebt bei Projektierern

Die meisten Anlagen entstehen auf Acker- und Grünlandflächen. Für solche Projekte wurden 49 Zuschläge mit einem Gesamtvolumen von 310 Megawatt erteilt. Davon werden 38 Anlagen mit einer Leistung von 239 Megawatt in Bayern gebaut. Insgesamt 32 Marktprämien bekommen Analgen auf Randstreifen von Autobahnen und Schienenwegen mit einer Gesamtleistung von 152 Megawatt.

Preis um 0,8 Cent pro Kilowattstunde gestiegen

Die Unterzeichnung sorgt dafür, dass auch die Preise für den Solarstrom steigen konnten. Das niedrigste Gebot ging mit 5,2 Cent pro Kilowattstunde ein. Andere Projektierer schöpften den maximal möglichen Gebotswert von 5,9 Cent pro Kilowattstunde aus. Insgesamt liegt der mengengewichtete Durchschnittspreis für den Solarstrom aus den neuen Anlagen bei 5,8 Cent pro Kilowattstunde. Damit ist der Zuschlagswert innerhalb eines Jahres um 0,8 Cent pro Kilowattstunde gestiegen.

Anlagen werden teurer

Ob sich damit der Generalverdacht der Bundesregierung bestätigt, dass die Projektierer strategisch mit dem Maximalwert bieten, wenn die Ausschreibungen unterzeichnet sind, ist damit durchaus nicht nachgewiesen. Denn auch die Komponenten für die Solaranlagen sind teurer geworden, was sich natürlich auch auf die Gebotspreise auswirkt. Viele Projektierer können dadurch gezwungen sein, an die Höchstgrenze zu gehen, um die Anlage wirtschaftlich betreiben zu können.

Mehr Projekte entwickeln

In den schwer kalkulierbaren Preisen sieht die Bundesnetzagentur auch einen Grund für die Unterzeichnung der Ausschreibungen. Dazu kommen noch die Schwierigkeiten bei der Bestellung von Modulen und das im Vergleich zu den Vorjahren gestiegene Ausschreibungsvolumen. „Um ein so hohes Volumen decken zu können, müssen entsprechend viele Projekte entwickelt werden“, lautet die Einschätzung der Bundesnetzagentur.

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Hürden weiter erhöht

Ob sich dies in naher Zukunft ohne Änderung der Regelung verbessern wird? Der BSW Solar ist skeptisch und sieht sogar die geplanten Sonderausschreibungen im kommenden Jahr in Gefahr. Hier geht es vor allem um die Flächenkulisse, die immer noch zu restriktiv ist. Doch statt die Hürden zu senken, baut die Bundesregierung mit den Plänen der Abschöpfung von Erlösen aus den Erträgen der Solarparks weitere Hürden auf. Dies wird sich sicherlich auf die nächsten Ausschreibungen auswirken. Dann wird das ursprünglich geplante Ausschreibungsvolumen drastisch sinken.

Höchstwerte sollte angehoben werden

Denn die Bundesregierung hat schon eine EEG-Änderung auf den Weg gebracht, die eine Absenkung der Auktionsvolumina vorsieht, wenn zu wenige Gebote eingehen. Wie sie die Ausbauziele so schaffen will, bleibt fraglich. Im Gegensatz dazu schlägt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, den umgekehrten Weg vor: Auf die Projektierer zugehen und die Probleme gemeinsam lösen. „Die Höchstwerte sollten dort angehoben werden, wo es erforderlich ist“, erklärt er. „Hier ist zunächst vor allem der Gesetzgeber gefragt.“ Er erwartet aber, dass das EEG 2023 dem Markt stabile Leitlinien gibt. (su)

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