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Beihilferechtliche Genehmigung zum EEG 21

EU lässt Windparkentwickler warten

Der Präsident des Bundesverband Windenergie (BWE), Hermann Albers, hat das wochenlange Ausbleiben der sogenannten beihilferechtlichen Genehmigung durch die Chefbehörde der Europäischen Union (EU), die EU-Kommission, für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 kritisiert. Die Folge dieser Zögerlichkeit: Auch 22 Tage nach der ersten Ausschreibung des neuen Jahres für die Vergütungsrechte an neue Windparkprojekte könne die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Organisatorin der Wind-Onshore-Ausschreibungen immer noch keine Zuschläge vergeben. Für den Windenergieausbau in Deutschland bedeute das: „Die fehlende beihilfrechtliche Genehmigung der EU-Kommission führt zu erheblichen Unsicherheiten“, sagte Albers.

„Der unklare Zustand muss schnell beendet werden. Die Bundesregierung muss alles tun, um eine monatelange Hängepartie zu vermeiden“, mahnte der Chefrepräsentant der deutschen Windenergiebranche. Albers kritisierte indirekt die EU-Kommission dafür, mit einem nachlässig langsamen Vorgehen bei der EEG-21-Genehmigung der von der EU geplanten Beschleunigung beim Zurückfahren der Treibhausgasemissionen und bei der Energiewende zuwider zu handeln. „Brüssel hebt mit viel öffentlicher Aufmerksamkeit die klimapolitischen Ziele an“, sagte Albers an die Adresse der in der belgischen Hauptstadt ansässigen EU-Kommission gerichtet. „Die EU muss den Mitgliedsstaaten und Investoren daher jetzt die Flexibilität einräumen, diese Ziele zu erreichen.“

Die beihilferechtliche Genehmigung für das EEG 2021 ist notwendig, weil die Bundesregierung in der Novelle auch eine erneute Befreiung stromintensiver Unternehmen von Teilen der EEG-Umlage festgeschrieben hat sowie einen Zuschuss von Haushaltsmitteln zur Finanzierung der EEG-Umlage einführt. Über die Umlage refinanzieren die Netzbetreiber in Deutschland die Kosten, die ihnen infolge der Vergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen entstehen. Mit der EEG-Umlage holen sie sich das Geld von den Stromversorgern und damit indirekt von den Stromverbrauchern zurück, die von den Stromlieferanten mit höheren Stromtarifen belastet werden. Die EEG-Umlage stieg in den vergangenen Jahren stark an, auch weil immer mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen frei von Brennstoffkosten immer mehr preisgünstigen Strom einspeisen und am Strommarkt daher die Preise immer häufiger in den Keller gehen. Die Differenz der Strommarktpreise zu den über das EEG bestimmten Vergütungssätzen für die Grünstromeinspeisung nimmt daher zu – und somit müssen die Netzbetreiber bei der Vergütung der Erneuerbaren immer mehr zuzahlen und durch die Umlage zurückholen. Um die Stromkunden nicht noch stärker zu belasten, will die Bundesregierung nun die Umlage durch Zuschüsse aus Haushaltsmitteln einfrieren oder gar senken.

„Die fehlende beihilfrechtliche Genehmigung der EU-Kommission führt zu erheblichen Unsicherheiten“, warnte Albers. Er verwies darauf, dass außer dem Windpark-Zubau über neue Ausschreibungen auch die „überschaubare Anschlussförderung für Bestandsanlagen, die keine EEG-Förderung mehr erhalten“ betroffen ist. Das EEG 2021 sieht für die ersten Altwindturbinen nach Ablauf der maximal zulässigen 20-jährigen Förderung durch das EEG eine Übergangsförderung bis 2021 vor sowie Ausschreibungen eines begrenzten Volumens an weiteren kurzfristigen Vergütungsrechten. Erzielen Altwindturbinen in einer solchen Ü20-Ausschreibung einen Zuschlag, dauert ihre Förderung auch noch bis Ende 2022 an.

„Bei der beihilferechtlichen Genehmigung der Regelung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, beim KWK-Gesetz, hatte die EU-Kommission etwa ein Dreiviertel-Jahr gebraucht“, sagte ein BWE-Sprecher auf Nachfrage durch ERNEURBARE ENERGIEN. Für das neue EEG 2021 könne die Kommission aber gemäß Einschätzung von BWE-Experten keine lange Zeit zum Prüfen beanspruchen. Schon im Mai habe sie schließlich abgenickt, dass gemäß einer im vorigen Jahr gültig gewordenen EEG-Verordnung Haushaltsmittel in die EEG-Finanzierung fließen dürfen.

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