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Klimaneutral 2038

Klimagesetz: Mehr Solar und Wind für Sachsen

-        Das neue sächsische Energiegesetz definiert für den Zeitraum bis 2030 folgende Schwerpunktthemen der energie- und klimapolitischen Arbeit: 1. Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz, 2. Ausbau der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, 3.    Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der Versorgungssicherheit, 4. Beförderung einer zunehmenden Sektorkopplung, 5. Anpassung an die Folgen des Klimawandels, 6. Ausbau von Wissen und Wissenstransfer. Die erneuerbaren Energien werden demnach deutlich entschlossener angesteuert im neuen sächsischen Klimaprogramm, als noch 2012. Der Ausbau von Windenergie und Photovoltaik soll demnach Grundlage der sächsischen Energieversorgung werden - mit dem Ziel der bilanziellen Vollversorgung aus Erneuerbaren bis 2038. Zur Steigerung des Ausbaus von Freiflächen-PV-Anlagen sollen auf Ebene der Regionalplanung vorhabensfördernde Festlegungen bzw. entgegenstehende Festlegungen überprüft werden.

     

„Sachsen will auf klimafreundliche Energieerzeugung umsteigen, dieses Ziel aus dem Koalitionsvertrag hat das Land mit dem EKP noch einmal bekräftigt“, sagt Martin Maslaton, Fachanwalt für Energierecht und Landesvorsitzender des BWE in Sachsen. Das EKP nennt nun konkret, welchen Beitrag dabei die Windenergie leisten soll: Im Jahr 2024 sollen 4.400 GWh Strom aus Windenergie erzeugt werden, das ist knapp doppelt so viel wie noch 2019. „Die Windbranche kann diesen Zubau leisten, wenn dafür die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden“, so Maslaton weiter. In den vergangenen Jahren ist der Ausbau der Windenergie in Sachsen komplett zum Erliegen gekommen. Grund ist, dass in den veralteten Regionalplänen kaum Flächen für Windenergie ausgewiesen sind, Genehmigungen für neue Anlagen deswegen scheitern. 

Ein konkreter Vorschlag, wie auf geeigneten Flächen trotzdem Windenergieanlagen gebaut werden können, wäre unter anderem das sogenannte Zielabweichungsverfahren: „Es gibt in Sachsen ausreichend Flächen, auf denen wir Windenergieanlagen errichten können und dabei die Schutzvorgaben für Mensch und Natur einhalten“, erklärt Maslaton. „Auf diesen Flächen muss Windplanung möglich sein, auch wenn sie derzeit noch nicht in den Regionalplänen ausgewiesen sind. Aus dem einfachen Grund, weil wir davon ausgehen müssen, dass bei der Aktualisierung der Regionalplanung nach dem neuen EKP diese Flächen auch berücksichtigt werden.“

„In anderen Bundesländern ist das bereits bewährte Praxis. Dort wird den zuständigen Mittelbehörden – in Sachsen wäre das konkret die Landesdirektion Dresden – verbindlich mitgeteilt, dass diese die Zielabweichungsverfahren bereits vor der Fortsetzung des Planungsprozesses in der Regionalplanung im Einvernehmen mit den regionalen Planungsverbänden regelmäßig positiv verbescheiden sollen, um die Ausbauziele des EKP zu ermöglichen. Dieses Instrument kann sofort genutzt werden, um Raum bereitzustellen“, so Maslaton weiter. Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sind sehr langwierig und aufwändig. Allein die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz dauert in der Regel mindestens 1,5 Jahre, häufig länger. Danach muss ein Projekt an einer Ausschreibung teilnehmen und gebaut werden, das dauert ein weiteres Jahr. Projekte, bei denen die Planung heute beginnt, können also frühestens Anfang 2024 ans Netz gehen. Aktuell gibt es in Sachsen gerade einmal Genehmigungen für 18 Windenergieanlagen.

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