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EU: Stromlieferverträge als Anreizsystem für „sauberen“ Strom 

Die Energieminister der Europäischen Union haben sich auf eine umstrittene Strommarktreform geeinigt. Um künftig teure nationale Strompreisbremsen zu vermeiden und die starke Orientierung am hohen Gaspreis zu schwächen, sollen sich Stromlieferverträge mit langfristigen Stromfixpreisen ebenso wie mit flexiblen Preisen durchsetzen.

Die Einigung sieht freiwillige Strombezugsverträge für Bürger vor. Und EU-Staaten sollen zur Förderung der Erzeugung nur Differenzverträge – „Contracts for Difference“ – nutzen. Diese legen individuelle Vergütungen fest. Nehmen die Erzeuger beim Strombörsenhandel weniger ein, gleicht der Staat dieses Minus aus. Dagegen müssen die Erzeuger dem Staat den Vertragspreis übertreffende Stromhandelsumsätze abliefern.

Die Förderung soll alte wie neue Atomkraftwerke einbeziehen, was Frankreich verlangt hatte. Und die Merit-Order-Regel, die im Stromhandel den höchsten Preis durchsetzt und dominante Gasprei-
se fördert, gilt dennoch weiter.

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