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Verbesserungsmöglichkeiten

Wind-auf-See-Gesetz: Kritik an den Ausschreibungsdesigns

Grundsätzlich gut, aber mit Verbesserungsmöglichkeiten – so könnte man die Stellungnahmen der beiden Offshore-Verbände WAB und Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO) zum Entwurf des neuen Wind-auf-See-Gesetzes zusammenfassen. „Alle großen Strippen sind gezogen worden: Die gesetzliche Verankerung der neuen Ausbauziele, der Vorrang der Offshore-Windenergie bei der maritimen Raumplanung zur Absicherung der langfristigen Ausbauziele, eine Verkürzung der Prüfverfahren, die kurzfristige Ausschreibung zusätzlicher Flächen und eine Neuordnung von Zuständigkeiten in Behörden und Ministerien“, betont BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.

WAB sorgt sich um Zulieferer

Doch es gibt auch Kritik: Beide Verbände bemängeln des Ausschreibungsdesign. „Das Marktdesign sollte eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der erforderlichen Zulieferindustrie ermöglichen“, mahnt WAB-Geschäftsführerin Heike Winkler. Doch das sei nicht geglückt: Der kostensenkende Charakter der im Gesetzentwurf vorgesehenen Auktionsmodelle stelle für eine nachhaltige Entwicklung der Zulieferindustrie eine große Herausforderung dar, da er nicht wie in vielen anderen Ländern von einem „Sector Deal“, einer Industrieplanung, oder sonstigen nationalen Wertschöpfungsvorgaben („Local Content“) flankiert werde. „Es gibt in Europa jedoch Marktteilnehmer, die in ihren Heimatmärkten von solchen Regeln profitieren“, so Winkler. Auf den „Sector Deal“ in Großbritannien seien zuletzt Polen und Frankreich mit eigenen „Local Content“-Vereinbarungen gefolgt, die eine Quote für den Wertschöpfungsanteil heimischer Unternehmen von bis zu 50 Prozent vorsehen.

BWO krisiert Kriterien für Vergabe nicht voruntersuchter Flächen

Stefan Thimm vom BWO kritisiert zudem die neu eingeführten Auktionen für nicht voruntersuchte Flächen. Die vorgeschlagenen Kriterien eigneten sich aus Sicht der Betreiber kaum bis gar nicht zur Differenzierung der Gebote. De Facto werde am Ende die Zahlungsbereitschaft der Bieter darüber entscheiden, wer den Zuschlag bekomme. „Besser wäre ein Kriterium, das auf die Systemdienlichkeit der Projekte abzielt“, so Thimm. Hier käme aus Sicht des BWO die Bereitstellung von Speicher- oder Elektrolysekapazität nahe eines Netzknotenpunktes in Frage. Die schon in der vergangenen Legislaturperiode diskutierte Gebotskomponente erhöhe die Kapitalkosten für die Finanzierung von Offshore-Windparks und treibe somit den Strompreis für Erneuerbare Energien unnötig nach oben, so Thimm.

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WAB-Geschäftsführerin Winkler bringt den Beitrag eines geplanten Projektes zur lokalen wirtschaftlichen Entwicklung und die Einbeziehung von KMU als Kriterium ins Gespräch. Die Verordnung zur „Sonstigen Energiegewinnung“ bereits sehe dies bereits vor. Auch der CO2-Fußabdruck im Produktlebenszyklus von Gewerken könne eingezogen werden. „Beide Ausschreibungsmodelle sollten daher mindestens eine vorläufige Projektbeschreibung vorsehen, um die Qualitätskriterien bewerten zu können“, so Winkler. (kw)

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