Projektentwicklungsunternehmen Uhl Windkraft aus dem schwäbischen Erlangen hat elf Windturbinen des 7,2-Megawatt-Anlagentyps V172 bei Vestas für den geplanten Waldwindpark Schnabelwaid bestellt. Dies gab der dänische Windturbinenhersteller am Donnerstag bekannt. Die Waldarbeiten mit Rodungen für die Anfahrt der Großkomponenten und an den künftigen Turbinenstandorten sollen schon begonnen haben, wie einer Ankündigung von Uhl Windkraft zu Beginn des Herbstes zu entnehmen ist. Die Bodenarbeiten sollen nun im kommenden Frühjahr beginnen. Vestas rechnet mit der Fertigstellung des Bauprojekts einschließlich der Netzanschlussarbeiten ab dem dritten Quartal kommenden Jahres, also spätestens zu Herbstanfang 2027. Die Inbetriebnahme des Groß-Windkraftwerks mit 79,2 Megawatt (MW) soll gemäß Angaben seitens Uhl Windkraft spätestens Anfang 2028 sein.
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Das Projekt Schnabelwaid ist eines von zwei Elf-Windkraftanlagen-Vorhaben zwischen Bayreuth und Nürnberg, die in der Vergütungsausschreibung für Windparks an Land in der zweiten Septemberhälfte von der Bundesnetzagentur (BNetzA) den Zuschlag erhalten hatten. Das südlicher gelegene Projekt Betzenstein im Veldensteiner Forst sicherte sich als Bürgerwindpark sowohl die Akzeptanz als auch die Finanzierung. Das auch Kitschenrain genannte Windparkvorhaben von Uhl Windkraft setzte sich nach einer nun schon 15-jährigen Vorgeschichte im zweiten Anlauf dank guter Einnahmeerwartungen der Kommunen durch. Hier profitieren sechs Standortkommunen von Gewerbesteuern und der Kommunalabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde aus den Einnahmen des Windparkbetriebs. Die mit 50 Prozent beteiligte Kommune Schnabelwaid erwartet daraus 100.000 Euro Einnahmen pro Jahr.
Schon 2010 hatte Uhl Windkraft einen ersten Anlauf für einen Windpark in Schnabelwaid abbrechen müssen, als die Gemeinde das damalige Vorhaben mit 18 Anlagen abgelehnt hatte. 2021 hatten die Schwaben es dem Gemeinderat der Kommune neu vorgestellt – für nur noch wenig mehr als halb so viel Windenergieanlagen, wie bei den zehn Jahre zuvor gescheiterten Planungen und mit mindestens 1.000 Meter Abstand zur nächsten Wohnbebauung. Gemäß den vor 2021 geltenden strengen bayerischen Abstandsregelungen hätten die Windturbinen mindestens um das Zehnfache ihrer Gesamthöhe (10-H-Regel) von benachbarter Wohnbebauung entfernt tabu geblieben. Das hätte der beabsichtigten Gesamthöhe der neu geplanten Anlagen von mindestens 250 Metern entsprechend 2,5 Kilometer betragen. Doch diese 10-H-Regel gilt seit einer Reform von 2021 durch die bayerische Landesregierung nicht mehr in Wäldern.
Im Juli hatte der Gemeinderat sich einstimmig für den Windparkbau entschieden. Auch eine Bürgerabstimmung endete davor knapp ebenfalls für den Windpark. Die Gemeinde sei weit über den Landesdurchschnitt hinaus verschuldet, hatte die Gemeindeführung argumentiert und profitiere daher sehr durch die Gewerbesteuereinnahmen und den Windpfennig von 0,2 Cent pro Kilowattstunde, den die Bundesregierung bereits 2020 als freiwillige Leistung der Betreibenden zur Erhöhung der Akzeptanz ihrer Projekte zugelassen hatte. Uhl Windkraft hatte zudem für den Windpark neue Akzeptanz gewonnen, nachdem die Schwaben zugesichert hatten, die Anlagen mit einer ausreichend größeren Entfernung von einer Quelle abzurücken, die die Nahregion mit Trinkwasser versorgt.