Am 1. April ist Schluss mit dem „Windhund-Prinzip“ beim Netzanschluss von Batteriespeichern und Elektrolyseuren: Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet Germany und Transnet BW führen ein neues Verfahren für die Bereitstellung von Netzanschlüssen ein. Anträge auf Anschluss an das Höchstspannungsnetz, etwa für Großbatteriespeicher, Rechenzentren, Elektrolyseure und andere Großverbraucher, werden künftig anhand einer Reihe nachprüfbarer Kriterien und ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit bewertet, teilen die vier Unternehmen in einer gemeinsamen Presseinformation mit. Das sogenannte „Reifegradverfahren“ löst das „Windhund-Prinzip“ ab, bei dem Netzanschlussanträge einzig nach dem Zeitpunkt der Einreichung chronologisch bearbeitet wurden. Das Reifegradverfahren ab dem 1. April 2026 mit einer ersten Informations- und Antragsphase.
Kriterien sollen hohe Realisierungswahrscheinlichkeit sicherstellen
So soll es künftig laufen: Anträge werden nicht mehr einzeln, sondern in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet. Übersteigt die Anzahl der eingereichten Projekte die verfügbaren Kapazitäten, so werden die am weitesten entwickelten und somit „reifsten“ Projekte zuerst ausgewählt. Sie erhalten ein Angebot mit einem Zeitplan für einen Netzanschluss, schreiben die Übertragungsnetzbetreiber und versichern, dass bei der Bewertung der Anträge eindeutig messbare und transparente Kriterien im Mittelpunkt stehen.
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Dazu gehören
- Flächensicherung,
- Genehmigungsstand,
- technisches Anlagen- und Anschlusskonzept,
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie
- Netz- und Systemnutzen des Projektes.
So wollen die Übertragungsnetzbetreiber sicherstellen, dass Projekte von hoher Realisierungswahrscheinlichkeit und Qualität im Falle von Überzeichnungen priorisiert werden können. „Das Reifegradverfahren schafft den Rahmen für einen strukturierten, transparenten und diskriminierungsfreien Prozess, der die Vergabe von Netzanschlüssen planbarer und effizienter macht“, schreiben die Unternehmen. Vergleichbare Verfahren hätten sich in Großbritannien, Norwegen und anderen Ländern bereits bewährt.
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Verfahren gilt nicht für EEG-geförderte Anlagen
Zuletzt hatten sowohl Netzbetreiber als auch Projektentwickler über einen Stau bei den Netzanschlüssen geklagt. Das „Windhund-Prinzip“ hatte dazu geführt, dass so früh wie möglich ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, auch wenn dadurch aussichtsreichere Projekte blockiert wurden.
Das Verfahren gilt nicht für EEG-geförderte Anlagen. Sie werden ohnehin priorisiert ans Netz angeschlossen – solange die Bundesregierung diesen Anschluss- und Einspeisevorrang nicht aus dem neuen EEG streicht. Erste Medien berichten aber bereits über solche Pläne.
Netzbetreiber empfehlen festgelegte Technologie-Kontingente
Über das neue Verfahren hinaus empfehlen die Übertragungsnetzbetreiber, dass die Politik in Zukunft gesetzlich festgelegte Kontingente für bestimmte Technologien einführt, die sich am Bedarf des Gesamtsystems orientieren. So könne gewährleistet werden, dass Batteriespeicher, Elektrolyseure, Industrie, Kraftwerke oder Rechenzentren angemessen berücksichtigt werden, wenn auch in Zukunft die Nachfrage nach einem Netzanschluss die Möglichkeiten übersteigen.